Die Aufsichtspflicht des Kindergartens beginnt erst, wenn Sie Ihr Kind an eine Mitarbeiterin aus der Gruppe bzw. Kita übergeben haben. Ebenso wichtig ist es, dass Sie oder Ihr Kind sich beim Abholen persönlich von einer Mitarbeiterin aus der Gruppe/Kita verabschiedet.
Bei Veranstaltungen mit Eltern verbleibt die Aufsichtspflicht bei Ihnen.